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   LG Itzehoe, 02.04.2009 - 7 O 66/08   

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LG Itzehoe, 02.04.2009 - 7 O 66/08 (https://dejure.org/2009,27604)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 02.04.2009 - 7 O 66/08 (https://dejure.org/2009,27604)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 02. April 2009 - 7 O 66/08 (https://dejure.org/2009,27604)
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  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 129/94

    Umfang und Entstehung des Rückgewähranspruchs; Zulässigkeit der Aufrechnung mit

    Auszug aus LG Itzehoe, 02.04.2009 - 7 O 66/08
    zu beweisen (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 1995 - IX ZR 129/94 , WM 1995, 1229, 1230 und vom 7. Dezember 1995 - IX ZR 110/95 , WM 1996, 192 ).

    Dem gegenüber obliegt dem Prozessgegner eine sogenannte sekundäre Behauptungslast, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Gegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind ( BGH, Urt. v. 09.11.1995 - III ZR 226/94 , NJW 1996, 315, 317 m.w.N.); im Rahmen des Zumutbaren kann vom Prozessgegner insbesondere das substantiierte Bestreiten einer negativen Tatsache unter Darlegung der für das Positivum sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden ( BGH, Urt .v. 16.12.1993 - I ZR 231/91 , GRUR 1994, 288, 290).BGH 18.05.1995 Az IX ZR 129/94).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus LG Itzehoe, 02.04.2009 - 7 O 66/08
    Denn der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, der für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip folgt (vgl. BVerfGE 85, 337, 345 m.w.N.), verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23, 26; 69, 381, 385; 88, 118, 123 ff.).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus LG Itzehoe, 02.04.2009 - 7 O 66/08
    Gelingt es dem Sicherungsgeber, substantiiert darzulegen, dass die Hauptforderung erloschen ist, muss auch die Bank ihr Vorbringen ergänzen und zu jedem einzelnen Punkt detailliert Stellung nehmen; denn die Tatsachen, um die es hier geht, sind Gegenstand ihrer Wahrnehmung gewesen (vgl. § 138 Abs. 4 ZPO ); (BGH 18.05.1999 X ZR 158/97).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus LG Itzehoe, 02.04.2009 - 7 O 66/08
    Denn der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, der für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip folgt (vgl. BVerfGE 85, 337, 345 m.w.N.), verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23, 26; 69, 381, 385; 88, 118, 123 ff.).
  • BGH, 09.11.1995 - III ZR 226/94

    Haftung der Ordnungsbehörden für Schäden durch einen eingewiesenen bisherigen

    Auszug aus LG Itzehoe, 02.04.2009 - 7 O 66/08
    Dem gegenüber obliegt dem Prozessgegner eine sogenannte sekundäre Behauptungslast, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Gegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind ( BGH, Urt. v. 09.11.1995 - III ZR 226/94 , NJW 1996, 315, 317 m.w.N.); im Rahmen des Zumutbaren kann vom Prozessgegner insbesondere das substantiierte Bestreiten einer negativen Tatsache unter Darlegung der für das Positivum sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden ( BGH, Urt .v. 16.12.1993 - I ZR 231/91 , GRUR 1994, 288, 290).BGH 18.05.1995 Az IX ZR 129/94).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus LG Itzehoe, 02.04.2009 - 7 O 66/08
    Denn der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, der für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip folgt (vgl. BVerfGE 85, 337, 345 m.w.N.), verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23, 26; 69, 381, 385; 88, 118, 123 ff.).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LG Itzehoe, 02.04.2009 - 7 O 66/08
    Denn der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, der für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip folgt (vgl. BVerfGE 85, 337, 345 m.w.N.), verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23, 26; 69, 381, 385; 88, 118, 123 ff.).
  • BGH, 16.12.1993 - I ZR 231/91

    "Malibu"; Löschungsreife eines Warenzeichens nach Wegfall oder Fehlen eines

    Auszug aus LG Itzehoe, 02.04.2009 - 7 O 66/08
    Dem gegenüber obliegt dem Prozessgegner eine sogenannte sekundäre Behauptungslast, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Gegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind ( BGH, Urt. v. 09.11.1995 - III ZR 226/94 , NJW 1996, 315, 317 m.w.N.); im Rahmen des Zumutbaren kann vom Prozessgegner insbesondere das substantiierte Bestreiten einer negativen Tatsache unter Darlegung der für das Positivum sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden ( BGH, Urt .v. 16.12.1993 - I ZR 231/91 , GRUR 1994, 288, 290).BGH 18.05.1995 Az IX ZR 129/94).
  • BGH, 07.12.1995 - IX ZR 110/95

    Beweis der Erfüllung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Auszug aus LG Itzehoe, 02.04.2009 - 7 O 66/08
    zu beweisen (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 1995 - IX ZR 129/94 , WM 1995, 1229, 1230 und vom 7. Dezember 1995 - IX ZR 110/95 , WM 1996, 192 ).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.1996 - 16 U 116/95
    Auszug aus LG Itzehoe, 02.04.2009 - 7 O 66/08
    Auch insoweit hat die Beklagte substantiiert nichts dazu vorgetragen, dass diese Gelder anderweitig nach den Darlehensbedingungen bzw. nach §§ 366, 367 BGB zu verrechnen waren, trotz entsprechenden Hinweises des Gerichts (Vergleiche zur Pflicht der Bank, bei der Verrechnung auf die Interessen des Sicherungsgebers Rücksicht zunehmen, OLG Düsseldorf, Az 16 U 116/95).
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